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Федеральный президент Германии 
(Der Bundespräsident)

 

Staatsoberhaupt (глава государства) der Bun­desre­publik Deutschland ist der Bundespräsident (бундеспрезидент или федеральный президент).  Er wird von der Bun­desversammlung (федеральным собранием) gewählt (выбирается), ei­nem Verfassungsorgan (высший орган государственной власти), das nur zu diesem Zweck(цель) zusammentritt (созывается). Es besteht (состоит) aus den Bun­destagsabgeordneten sowie (а также) einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderpar­lamenten gewählt werden. 

Wählbar ist jeder Deutsche (Баллотироваться может каждый немец), der das 40. Lebensjahr vollen­det hat. Gewählt wird der Bundespräsi­dent mit der Mehr­heit (большинство) der Stimmen der Bundesversammlung für eine 
Amtszeit (срок пребывания на должности) von fünf Jahren. Eine einmalige Wieder­wahl ist zulässig (допустима)

Bei der Konstruktion der Bun­desver­sammlung hat sich der Parlamentarische Rat von zwei grundlegenden(основополагающие) Prin­zipien der Ver­fassungsordnung leiten lassen:

  • dem repräsen­tativen Prinzip - der Bundespräsident wird durch Volks­ver­treter gewählt; 
  • föderalisti­schen Prinzip - an der Wahl sind die Parlamente des Bundes und der Länder glei­chermaßen beteiligt.

Das Amt des Präsidenten erhielte damit eine eigene, vom Parlament unabhängige (независимый) Legitimation, die vom Grundgesetz (основной закон) nicht gewollt ist. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutsch­land völkerrechtlich (согласно международному праву). Er repräsentiert die Einheit (единство) des Staates. 

Der Parlamentarische Rat hat nach den Erfahrungen der 
Weimarer Republik die Befugnisse (право) des Präsidenten bewusst (осознанно) beschränkt (ограниченный). Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat die üblichen Funktionen eines Staatsoberhauptes (главы государства). Dazu gehören: 

  • die Repräsentation (представление) der Bundesrepu­blik Deutsch­land nach innen und außen: nach innen durch sein öffentliches Auftreten (выступлений) bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen(мероприятия), durch Reden bei beson­deren Anlässen, durch Besuche (визиты) in den Bundesländern und Gemeinden; nach außen durch Staatsbesuche (государственные визиты) und denEmpfang (прием) ausländi­scher (иностранных) Staatsgäste; 
  • die völkerrechtli­che Vertretung (представление) der Bundesrepu­blik Deutschland: durch Unterzeichnung(подписание) der Ver­träge (договоров) mit ande­ren Staaten; durch förmliche Bestel­lung (Beglaubigung -удостоверение) der deutschen diplomatischen Vertreter (представителей) und die Entgegennahmen (принятие)der Beglau­bigungs­schreiben der ausländischen Diplomaten. 

Bei der Wahrnehmung (соблюдение) weiterer Rechte kann der Bundes­präsident nicht selbständig (самостоятельный), sondern nur im Zu­sammen­wirken (содействие) mit anderen Verfassungsorganen handeln. Einen Kandida­ten für das Amt des Bundes­kanzlers schlägt (предлагает) der Bun­despräsident dem Bundes­tag vor. Er ernennt und entlässt auf Vorschlag (рекомендацию) des Kanzlers die Bundesminis­ter.